Ablauf - Verordnung
Mit unserem Vorschlag für einen Verordnungstext und ggf. weiteren Informationen geht ihr dann zu eurem Orthopäden oder Kinderarzt. Dieser stellt daraufhin die Verordnung aus, die ihr uns dann umgehend zusendet.
Mit einem Textvorschlag versuchen wir die geplante Versorgung möglichst genau zu beschreiben und einzugrenzen. Wenn der Arzt genau dies – und eben nichts anderes – verordnet, ist die Krankenkasse verpflichtet, sich daran zu halten. Konkret: Wenn der Verordnungstext „1 Rollstuhl“ lautet, so ist es schwer bis unmöglich, auf dieser Grundlage eine aktive Rollstuhlversorgung im Sinne der 4ma 3ma durchzuführen. In aller Regel wird ein Standard Rollstuhl aus dem Alten- oder Krankenpflegebereich dabei herauspringen.
Die Eingrenzung des gewünschten Produktes durch einen eindeutigen und präzisen Verordnungstext ist also durchaus ein wichtiger Baustein einer Rollstuhlversorgung und kann viele Auseinandersetzungen und Streitereien ersparen.